Arbeitsrecht – Welche Pausenzeiten sind einzuhalten
Arbeitgeber müssen darauf achten, dass ihre Arbeitnehmer ausreichend Pausenzeiten einhalten.
Die vorgeschriebene Dauer der Pause, beträgt für Arbeitszeiten von mehr als 6 Stunden 30 Minuten, bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden 45 Minuten.
Diese Arbeitsunterbrechungen können auch in andere Zeitabschnitte aufgeteilt werden, müsste dann aber mindestens 15 Minuten betragen.
Jugendlichen müssen im Voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die Ruhepausen müssen mindestens betragen:
30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 4 ½ bis zu 6 Stunden, 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden.
Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. Bei zusammenhängenden Arbeitszeiten (= keine Unterbrechung von mehr als zwei Stunden) von mehr als 8 Stunden sind Stillpausen von zweimal 45 Minuten als bezahlte Arbeitszeit zu gewähren (§ 7 MuSchG).
Sollten sich Arbeitgeber nicht an diese gesetzlichen Pausen- und Ruhezeitenbestimmungen halten, kann dies nach § 22 ArbZG als Ordnungswidrigkeit geahndet werden oder – wenn hierdurch z. B. Verstöße gegen Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitsnehmers gefährdet werden oder Zuwiderhandlungen beharrlich wiederholt werden – sogar als Straftaten nach § 21 ArbZG gewertet werden.