Facebook-Seite – Verantwortlichkeit für Datenschutz
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 5.6.2018 entschieden, dass der Betreiber einer sogenannten Facebook-Fanpage (Facebook-Seite Unternehmer) gemeinsam mit Facebook für die Datenverarbeitung verantwortlich ist. Viele Unternehmer nutzen Facebook-Seiten zur Bewerbung von Produkten und Dienstleistungen. Der EuGH hat insoweit entschieden, dass eine gemeinsame Verantwortlichkeit zwischen dem Unternehmer und Facebook hinsichtlich der Einhaltung der Datenschutzbestimmung besteht. Ob der Betrieb einer solchen Facebook-Seiten gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt, hat der EuGH jedoch nicht entschieden.
Da aber eine gemeinsame Verantwortlichkeit besteht sind Unternehmer, die eine Facebook-Seite betreiben, angehalten entsprechende Maßnahmen zu treffen. Zu nennen ist hier insbesondere der Abschluss eines Vertrages mit Facebook, der den Voraussetzungen des Art. 26 DS-GVO entspricht. Zudem ist eine Datenschutzerklärung auf der Facebook-Seite einzustellen, die die Vorgaben der Art. 13 f. DS-GVO erfüllt. Datenschutzerklärungen sind jedoch nicht nur auf der Facebook-Seite hochzuladen, sondern müssen auch auf der Website eingepflegt werden.
Schonfrist Meldung Datenschutzbeauftragter in Hessen abgelaufen
Neben einer Vielzahl von Pflichten (z.B. Erstellung eines Verfahrensverzeichnis) sind Unternehmen, die in der Regel mindestens zehn Personen oder mehr ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, seit dem 25.05.2018 gemäß der DS-GVO verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen und diesen auch der zuständigen Behörde zu melden. Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat insoweit mitgeteilt, dass er davon ausgehe, dass Verantwortliche und Auftragsverarbeiter ihrer Mitteilungspflicht nunmehr innerhalb von drei Monaten nachkommen. Diese drei Monate sind zwischenzeitlich abgelaufen. Folglich besteht dringender Handlungsbedarf, wenn ein Datenschutzbeauftragter bestellt und gemeldet werden muss, um ein etwaiges Bußgeld zu vermeiden.
Gerne unterstützen und beraten wir Sie im Zusammenhang mit der Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung Ihres Facebook-Seite und/oder Website sowie der Umsetzung der DS-GVO in Ihrem Unternehmen, insbesondere im Zusammenhang mit der Bestellung und Meldung des Datenschutzbeauftragten.