Wohnungswechsel ist kein Grund zur Kündigung des Fitnessstudiovertrages
Der Bundesgerichtshof hat nunmehr Rechtsicherheit zur Frage geschaffen, wann ein Fitnessstudiovertrag außerordentlich wegen Wohnsitzwechsels gekündigt werden darf.
In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall kündigte ein Zeitsoldat einen über 24 Monate abgeschlossenen Fitnessstudiovertrag mit Verlängerungsklausel, da er in eine andere Kaserne abkommandiert wurde. Der BGH hat entschieden, dass dieser Wohnsitzwechsel grundsätzlich nicht ausreichend ist, um den Fitnessstudiovertrag zu kündigen.
Es ist daher zu empfehlen, sich bei Abschluss von Fitnessstudioverträgen ein Sonderkündigungsrecht vom Fitnessstudiobetreiber schriftlich im Vertrag einräumen zu lassen, dass im Falle von Wohnsitzwechseln aufgrund beruflicher Dispositionen ein Sonderkündigungsrecht gewährt wird.