Seitenbereiche

Gastarztstipendien als wiederkehrende Bezüge

Seien Sie in Sachen Ärzte immer auf dem neusten Stand der Dinge - egal ob rechtlich oder im Bereich der Steuern.

/steuernews_aerzte/

Stipendium

Stipendien, die aus öffentlichen Mitteln oder von diversen öffentlichen Einrichtungen für Ausbildungszwecke gewährt werden, sind nach § 3 Nr. 44 Einkommensteuergesetz - EStG unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Als Voraussetzung gilt u. a., dass die Stipendien den Finanzmittelbedarf für die Bestreitung des Lebensunterhalts und den für die Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlichen Betrag nicht übersteigen und der Stipendienempfänger nicht zu einer Gegenleistung, insbesondere nicht zur Ausübung einer bestimmten Arbeitnehmertätigkeit, verpflichtet.

Dienstverhältnis

Gerade die zweite Voraussetzung kann Ärzten zur Steuerfalle werden. Erhalten diese nämlich ein Stipendium von dritter Seite (im Streitfall vom Staat Libyen) für die Tätigkeit als Gastarzt bzw. wie im Streitfall für eine einer Assistenzarztfunktion vergleichbaren Tätigkeit, können diese Zahlungen steuerpflichtige wiederkehrende Bezüge nach § 22 EStG darstellen.

BFH-Entscheidung

Der Bundesfinanzhof (BFH) bemisst die Einkommensteuerpflicht an der Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses eines Stipendiaten mit der Einrichtung, in der dieser tätig ist. Ein Ausschlusskriterium für die Steuerfreiheit ist, wenn der (im Streitfall ausländische) Gastarzt im Rahmen seines Dienstverhältnisses weisungsgebunden zur Ausübung ärztlicher Betätigungen verpflichtet ist (Urteil v. 8.7.2020 - X R 6/19; veröffentlicht am 10.12.2020). Daher sollte zur Erlangung der Steuerfreiheit solcher Stipendien stets auf die steuergerechte Ausgestaltung der einzugehenden Rechtsverhältnisse und der Bedingungen für das Stipendium geachtet werden.

Stand: 24. Februar 2021

Bild: Wolfilser - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns

Die HNW ist eine Gruppe spezialisierter Unternehmen in der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung, die sich gesamtheitlich mit Ihren und den individuellen Erfordernissen Ihres Unternehmens auseinandersetzt. Das Team von gut ausgebildeten, fachlich geschulten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bildet die Basis unserer erfolgreichen Beratung am Kanzleistandort in Fulda

HNW Herber Niewelt Witzel Partnerschaft mbB Steuerberatungsgesellschaft
Illustration
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.