Seitenbereiche

Maßgeblicher Frühstückspreis

Seien Sie in Sachen Gastronomie immer auf dem neusten Stand der Dinge - egal ob rechtlich oder im Bereich der Steuern.

/steuernews_gastronomie/

Umsatzsteuer

Einen der wichtigsten Punkte der Umsatzsteuerprüfung in der Gastronomie stellt die exakte Aufteilung jener Hotelleistungen dar, die dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen (Beherbergungsleistungen) und den übrigen Leistungen, die dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen (Restaurantleistungen, Frühstück usw.).

Frühstücksleistungen

Nach dem Urteil des Finanzgerichts (FG) Schleswig-Holstein ist bei der Aufteilung stets auf das Verhältnis der jeweiligen Marktpreise der Leistungsbestandteile abzustellen (vom 21.9.2016, 4 K 59/14). Im Streitfall setzte ein Hotelbetreiber einen Fixpreis für das Frühstück in Höhe von € 5,00 fest. Das Übernachtungsentgelt wurde extra ausgewiesen. Der Gast konnte also erkennen, wie sich der Gesamtpreis für das Zimmer zusammensetzte. Wollte der Gast nach einer Übernachtung kein Frühstück einnehmen, erhielt er den Betrag von € 5,00 erstattet.

Sparmenü

Dem Finanzamt erschien der Frühstückspreis zu niedrig. Der Prüfer setzte einen Preis von € 9,00 bzw. € 10,00 brutto an und berichtigte die Umsatzsteuer entsprechend. Das Finanzamt stützte sich dabei auf die einschlägige Rechtsprechung zu sog. „Sparmenüs“ (Einzelheiten siehe nebenstehende Spalte). Danach wäre eine Aufteilung grundsätzlich nach Maßgabe der Einzelverkaufspreise maßgeblich. Eine Preisaufteilungsautonomie im Sinne einer Entscheidungsfreiheit über die steuerrechtlichen Folgen würde dem Hotelier nicht zustehen.

Urteil des FG

Das Finanzgericht folgte der Auffassung der Finanzverwaltung nicht und gab dem Hotelier recht. Bemessungsgrundlage für das Frühstück ist das, was der Leistungsempfänger für die Leistung aufwendet, bereinigt um die Umsatzsteuer. Höhe und Umfang richtet sich nach dem zwischen den Parteien des Leistungsaustausches bestehenden Rechtsverhältnis. Damit lag kein „Sparmenü“-Fall vor. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Stand: 26. September 2017

Bild: Family Business - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns

Die HNW ist eine Gruppe spezialisierter Unternehmen in der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung, die sich gesamtheitlich mit Ihren und den individuellen Erfordernissen Ihres Unternehmens auseinandersetzt. Das Team von gut ausgebildeten, fachlich geschulten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bildet die Basis unserer erfolgreichen Beratung am Kanzleistandort in Fulda

HNW Herber Niewelt Witzel Partnerschaft mbB Steuerberatungsgesellschaft
Illustration
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.