Seitenbereiche

Abgrenzung Landwirtschaft oder gewerblicher Grundstückshandel

Seien Sie in Sachen Landwirtschaft immer auf dem neusten Stand der Dinge - egal ob rechtlich oder im Bereich der Steuern.

/steuernews_landwirtschaft/

Gewerblicher Grundstückshandel

Die Finanzverwaltung nimmt regelmäßig einen gewerblichen Grundstückshandel an, wenn innerhalb eines Betrachtungszeitraumes von fünf Jahren mehr als drei Objekte veräußert werden. In diesem Fall ist nach Auffassung der Finanzverwaltung und auch der Rechtsprechung die Grenze zur privaten Vermögensverwaltung überschritten. Folge ist, dass allfällige Veräußerungsgewinne der Einkommen- und Gewerbesteuer unterliegen.

Abgrenzung zur Land- und Forstwirtschaft

Grundsätzlich führt die Veräußerung von zum Anlagevermögen eines Land- und Forstwirtschaftsbetriebs gehörenden Grund und Bodens zu (gewerbesteuerfreien) Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft. Veräußerungen von Anlagevermögen stellen Hilfsgeschäfte der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit dar.

Steuerschädliche Tätigkeiten

Das Finanzgericht/FG Münster hat in dem Urteil vom 20.4.2023 (8 K 280/21) den Übergang zu einem selbständigen gewerblichen Grundstückshandel allerdings dann bejaht, wenn der Landwirt über die Parzellierung hinausgehende Aktivitäten entfaltet, die darauf gerichtet sind, den zu veräußernden Grundbesitz zu einem Objekt anderer Marktgängigkeit zu machen. Schädlich sind nach der Urteilsbegründung die Beantragung eines Bebauungsplans und dessen Finanzierung oder die aktive Mitwirkung an der Erschließung. Die Anlage von Straßen und Abwasserkanälen sowie die Verlegung von Versorgungsleitungen durch den Landwirt sind auch dann steuerschädlich, wenn der veräußernde Landwirt keinen Einfluss auf den Bebauungsplan ausgeübt hat.

Stand: 29. August 2023

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns

Die HNW ist eine Gruppe spezialisierter Unternehmen in der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung, die sich gesamtheitlich mit Ihren und den individuellen Erfordernissen Ihres Unternehmens auseinandersetzt. Das Team von gut ausgebildeten, fachlich geschulten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bildet die Basis unserer erfolgreichen Beratung am Kanzleistandort in Fulda

HNW Herber Niewelt Witzel Partnerschaft mbB Steuerberatungsgesellschaft
Illustration
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.