Seitenbereiche

Lohnsteuerpauschalierung für Aushilfskräfte nutzen

Seien Sie in Sachen Landwirtschaft immer auf dem neusten Stand der Dinge - egal ob rechtlich oder im Bereich der Steuern.

/steuernews_landwirtschaft/

Lohnsteuerpauschalierung

Für Aushilfskräfte in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft besteht die Möglichkeit, die Lohnsteuer auf den Arbeitslohn mit einer besonders attraktiven Pauschale von 5 % des Arbeitslohns zu berechnen und abzuführen (§ 40 a Abs. 3 Einkommensteuergesetz/EStG). Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitnehmer eine Aushilfskraft ist, die nicht mit ganzjährig anfallenden Arbeiten betraut ist, sondern nur für saisonale Arbeiten eingesetzt wird und nicht mehr als 180 Tage im Betrieb arbeitet. Löhne für Tätigkeiten, die das ganze Jahr in dem Landwirtschaftsbetrieb anfallen (z.B. Füttern, Abfahren von Gülle, Melken usw.) sind hingegen nicht mit 5 % Lohnsteuer pauschalierbar. Die Aushilfskraft darf keine Fachkraft sein und muss ausschließlich mit typischen land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten betraut sein. Fachkraft ist nicht, wer nach entsprechend kurzer Anleitung bloße Handlangerdienste ausübt. Eine begrenzte Verrichtung anderer Arbeiten ist unschädlich, sofern die anderen Arbeiten nicht mehr als ein Viertel der Gesamtbeschäftigungsdauer in Anspruch nehmen. Der Stundenlohn darf € 15,00 nicht überschreiten (§ 40 Abs. 4 Nr. 1 EStG). Eine wöchentliche oder monatliche Entgeltgrenze gibt es hingegen nicht.

Landwirtschaftsbetrieb versus Gewerbebetrieb

Die 5%ige Pauschalierung kann für Aushilfskräfte in Gewerbebetrieben im Regelfall nicht in Anspruch genommen werden. Landwirte können aber dennoch davon Gebrauch machen, wenn ihr Betrieb nur wegen seiner Rechtsform oder wegen der Abfärbetheorie als Gewerbebetrieb gilt. Nach der Abfärbetheorie (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG) gilt ein Landwirtschaftsbetrieb als Gewerbebetrieb, wenn dieser neben der Landwirtschaftstätigkeit auch gewerbliche Tätigkeiten ausübt (R 40a.1 Abs. 6 Lohnsteuer-Richtlinien LStR).

Stand: 07. Juni 2021

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns

Die HNW ist eine Gruppe spezialisierter Unternehmen in der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung, die sich gesamtheitlich mit Ihren und den individuellen Erfordernissen Ihres Unternehmens auseinandersetzt. Das Team von gut ausgebildeten, fachlich geschulten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bildet die Basis unserer erfolgreichen Beratung am Kanzleistandort in Fulda

HNW Herber Niewelt Witzel Partnerschaft mbB Steuerberatungsgesellschaft
Illustration
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.