Seitenbereiche

Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

Seien Sie in Sachen Landwirtschaft immer auf dem neusten Stand der Dinge - egal ob rechtlich oder im Bereich der Steuern.

/steuernews_landwirtschaft/

Der Fall

Die Erbin diverser land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke hatte diese 2012 an die Stadt verkauft. Die Grundstücke hatte sie von ihrem verstorbenen Ehemann geerbt, welcher selbst nicht Landwirt war. Dessen Großvater und Vater waren jedoch Landwirte. Das Finanzamt recherchierte hier bis in die 1930er Jahre zurück. Die Erbin staunte nicht schlecht, als das Finanzamt einen Bescheid über die gesonderte Feststellung eines Veräußerungsgewinns aus Land- und Forstwirtschaft erließ. Das Finanzamt war der Auffassung, dass es sich bei den von der Ehefrau geerbten und veräußerten Grundstücken um land- und forstwirtschaftliches Betriebsvermögen gehandelt hat.

Hintergrund

Der Vater des verstorbenen Ehemanns hatte seinen gesamten landwirtschaftlichen Betrieb einschließlich der dazugehörigen Flächen verpachtet. Das Finanzamt sah diese Verpachtungstätigkeit bis zuletzt als gegeben an. Es fehlte nach Auffassung der Finanzverwaltung an einer eindeutigen Aufgabeerklärung der Rechtsvorgänger. Das Finanzgericht (FG) Münster teilte die Auffassung der Finanzverwaltung. Die Absicht einer dauernden Einstellung eines Verpachtungsbetriebs „ist nur bei einer entsprechenden Erklärung des Verpächters anzunehmen, die zu Beginn der Verpachtung oder während der Pachtzeit eindeutig und klar gegenüber dem Finanzamt abgegeben wird“, so das Finanzgericht (vgl. Leitsatz zum Urteil vom 26.4.2018, 6 K 4135/14 F). Im Streitfall fehlte es an einer solchen ausdrücklichen Erklärung. Es wurden lediglich Pachteinnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (also nicht aus Land- und Forstwirtschaft) erklärt. Allein die Deklaration der Einkünfte als Pachteinnahmen reichte dem Finanzamt für eine eindeutige Aufgabeerklärung nicht aus.

Landwirtschaftskammer

Ausschlaggebend für die Annahme einer Veräußerung von landwirtschaftlichen Flächen war unter anderem die Tatsache, dass der Kaufvertrag aus 2012 zur Rechtswirksamkeit der Genehmigung der Landwirtschaftskammer bedurfte. Schädlich war auch die Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung).

Revisionsverfahren

Gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster ist allerdings ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) anhängig (Az. VI R 30/18).

Stand: 27. November 2018

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns

Die HNW ist eine Gruppe spezialisierter Unternehmen in der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung, die sich gesamtheitlich mit Ihren und den individuellen Erfordernissen Ihres Unternehmens auseinandersetzt. Das Team von gut ausgebildeten, fachlich geschulten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bildet die Basis unserer erfolgreichen Beratung am Kanzleistandort in Fulda

HNW Herber Niewelt Witzel Partnerschaft mbB Steuerberatungsgesellschaft
Illustration
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.